FAQ

In diesem Bereich versuchen wir Ihnen häufig gestellte Fragen zu beantworten. Haben Sie weitere Fragen?

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Haben Sie Fragen zur Villa Wewersbusch? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die Schulwahl ist eine wichtige Entscheidung im Leben Ihres Kindes. Deshalb versuchen wir Ihnen alle offenen Fragen transparent zu beantworten. Natürlich können bei der Entscheidungsfindung weitere Fragen auftreten. Zögern Sie bitte nicht uns Ihre Fragen zu stellen.

Ja! Ein Umstieg in das private Schulsystem ist jederzeit möglich.

Unsere zweite Fremdsprache ist Spanisch. Spanisch wird von der 7. bis zur 9. Klasse unterrichtet. Die 10.Klasse widmet sich der Prüfungsvorbereitung auf die zentrale Abschlussprüfung. In der 11. Klasse beginnen wir erneut mit Spanisch, um in der Oberstufe alle Schüler:innen auf ein Level zu bringen.

Weitere Kosten fallen in Form von Schulkleidung und Klassenfahrten an. Gegebenenfalls kommen noch Kosten für einen Busplatz auf Sie zu. Alles Weitere, wie das Mittagessen oder das iPad Leasing ist im Preis inkludiert.

Eine Qualifikation für die Oberstufe ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Oberstufe. Im Verlauf der Oberstufe müssen Punkte gesammelt und eine Abiturvorprüfung absolviert werden, die zur Teilnahme an den Abiturprüfungen berechtigt.

Generell geht das nur in Spezialfällen. Wir empfehlen immer eine Probewoche. Der Schulwechsel ist eine wichtige Entscheidung, die das spätere Leben stark beeinflusst. Deswegen muss sich Ihr Kind sicher sein, die richtige Wahl getroffen zu haben. Genauso müssen wir feststellen, dass wir mit Ihrem Kind arbeiten und es bestmöglich fördern können.

Die Schulkleidung ist fester Bestandteil der Villa Wewersbusch und wird von allen Schüler:innen der Unter- und Mittelstufe getragen. Die Oberstufe kleidet sich alternativ im Business-Look. Schulkleidung kann im Sekretariat bestellt werden.

Nein, die Zimmerwahl entscheidet das Internatsteam gemeinsam mit den Schüler:innen. Es ist jedoch möglich ein garantiertes Einzelzimmer extra zu buchen.

Als anerkannte Ergänzungsschule nehmen wir an den Externenprüfungen der Bezirksregierung Düsseldorf teil. Weitere Informationen zu den Externenprüfungen finden Sie hier.

Gemäß des Schulgesetzes von NRW ist die „Villa Wewersbusch“  eine staatlich anerkannte Ergänzungsschule. Daher können 30% bzw. maximal 5.000 Euro je Jahr und Kind als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Familien mit Kindern unter 14 Jahren können zusätzlich bis zu 4.000 Euro – je Jahr und Kind als sogenannte Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich.

Nein, das geht leider nicht. Die iPads werden von uns gestellt, da sie zentral verwaltet werden. So können wir sicherstellen, dass alle wichtigen Apps und Einstellungen auf dem iPad vorhanden sind.

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